Für Kinder und Jugendliche

Wie läuft der Alltag in der Wohngruppe ab?
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Es gibt feste Strukturen: gemeinsame Mahlzeiten, Schul- oder Ausbildungszeiten, Freizeit und Ruhezeiten.
Deine Betreuer begleiten dich dabei und sind Ansprechpartner für alles.
Kann ich meine Familie besuchen oder besucht werden?
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Ja. Kontakt zu deiner Familie wird mit dir, deinen Eltern und dem Jugendamt besprochen und gemeinsam geplant.
Besuche und Ausgänge sind Teil der Hilfeplanung.
Was passiert, wenn ich mich nicht wohl fühle oder Streit habe?
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Du kannst jederzeit mit deinen Betreuern oder der Gruppenleitung sprechen.
Wir haben feste Gesprächszeiten und lösen Konflikte gemeinsam - niemand muss alles mit sich selbst ausmachen.
Dürfen Freunde zu Besuch kommen?
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Ja, nach Absprache. Es gibt Regeln für Besuch und Ausgang, die in der Gruppe gelten.
Deine Betreuer besprechen mit dir, was möglich ist.

Für Eltern

Unter welchen Umständen kommt eine Unterbringung bei kids24 infrage?
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Eine stationäre Hilfe bei kids24 kommt infrage, wenn das Jugendamt sie prüft oder anordnet.
Die genaue Passung klären wir gemeinsam mit dem Jugendamt und Ihnen im Hilfeplanverfahren.
Kann ich mein Kind besuchen oder es anrufen?
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Ja. Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind wird im Hilfeplan und mit der Gruppe besprochen und geplant.
Besuche, Telefonate und Ausgänge sind Teil der vereinbarten Ziele und werden von uns angeleitet oder begleitet.
Wie werden wir als Eltern einbezogen?
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Als Eltern werden Sie regelmäßig einbezogen: Gespräche, Hilfeplanung und feste Ansprechpartner.
Das Ziel der Hilfe (z. B. Rückführung) wird gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt festgelegt.
Wer trägt die Kosten?
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Die Kosten der stationären Jugendhilfe trägt in der Regel das zuständige Jugendamt.
Ob und in welcher Höhe Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, entscheidet das Jugendamt nach Ihrer wirtschaftlichen Situation.

Für Bewerberinnen und Bewerber

Kann ich mich auch ohne vollständige Unterlagen bewerben?
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Ja. Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name und Kontaktdaten.
Alles Weitere kann später ergänzt werden.
Habe ich auch als Berufseinsteiger eine Chance?
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Ja. Wichtig sind für uns Haltung, Lernbereitschaft und die Passung zur Stelle.
Neue Kolleginnen und Kollegen werden strukturiert begleitet.
Wie viele Wochenenddienste sind zu erwarten?
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Wochenenddienste hängen von Stelle und Einsatzbereich ab und werden im Team geplant.
Die Dienstplanung erfolgt fair und mit möglichst guter Planbarkeit.
Gibt es Unterstützung bei der Wohnungssuche?
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Wir unterstützen mit Tipps, Kontakten und Orientierung beim Ankommen in der Region.

Für Jugendämter

Wie schnell können Sie auf eine Belegungsanfrage reagieren?
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In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, wenn es notwendig ist, auch binnen Minuten.
Bei akuten Inobhutnahmen prüfen wir umgehend Kapazität und Passung und melden uns zeitnah.
Welche Rechtsgrundlagen decken Sie ab?
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Wir arbeiten unter anderem auf Basis der §§ 19, 27, 34, 35, 35a, 41, 42 und 13.3 SGB VIII.
Wir arbeiten unter anderem auf Basis der §§ 19, 27, 34, 35, 35a, 41, 42 und 13.3 SGB VIII - also Mutter-Kind, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, intensive Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Betreutes Wohnen sowie Inobhutnahme und Clearing. Die genaue Zuordnung erfolgt im Hilfeplanverfahren.
Erhalten wir Konzept und Leistungsbeschreibung?
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Ja. Unser pädagogisches Konzept und die Leistungsbeschreibung stellen wir Jugendämtern auf Anfrage zur Verfügung.
Gerne vereinbaren wir auch ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Wie läuft die Zusammenarbeit nach der Aufnahme?
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Regelmäßige Berichte, Fallgespräche auf Anfrage und eine direkte Ansprechpartnerin bzw.
einen Ansprechpartner für Ihr Jugendamt. Die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen - wir liefern fundierte Einschätzungen und bleiben erreichbar.

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