Betreutes Wohnen bei kids24 in Kürze

Für wen

Jugendliche ab etwa 16 Jahren und junge Volljährige, die schon vieles allein schaffen, aber noch verlässliche Begleitung brauchen.

Wie

Eigene Wohnung nah an der kids24-Einrichtung in Kempten. Die Betreuung wird individuell vereinbart und schrittweise weniger.

Ziel

Selbstständig wohnen, Schule oder Ausbildung schaffen, mit Geld und Ämtern zurechtkommen und ein Netzwerk haben, das trägt.

Wie betreutes Wohnen funktioniert

Beim betreuten Wohnen leben Jugendliche in einer eigenen Wohnung außerhalb der Wohngruppe und werden trotzdem regelmäßig von unseren Fachkräften begleitet. Wie oft wir kommen, wird individuell vereinbart. Je mehr Stabilität und Können ein junger Mensch aufgebaut hat, desto seltener.

Eigene Wohnung

Die Jugendlichen wohnen in eigens angemieteten Wohnungen, nah an der kids24-Einrichtung, aber mit eigenem Verantwortungsbereich und Privatsphäre.

Schrittweise Ablösung

Die Betreuung wird gemeinsam geplant und nach und nach reduziert: von täglichen Besuchen bis zu wöchentlichen Gesprächen, je nach Entwicklungsstand.

Kompetenzaufbau

Haushalt, Finanzen, Behördengänge, Bewerbungen: Wir helfen aktiv dabei, alles zu lernen, was man für ein selbstständiges Leben braucht.

Was Jugendliche im betreuten Wohnen konkret üben

Selbstständigkeit entsteht nicht auf einmal, sondern im Alltag. Diese Themen begleiten wir Schritt für Schritt:

Wohnen und Haushalt

  • einkaufen, kochen und Vorräte planen
  • putzen, Wäsche waschen, Müll trennen
  • mit Vermieter und Nachbarn gut auskommen
  • Strom, Internet und Versicherungen verstehen

Geld und Ämter

  • ein eigenes Konto führen und ein Monatsbudget planen
  • Briefe von Behörden lesen und beantworten
  • Anträge stellen, z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld
  • Schulden vermeiden und Verträge prüfen

Schule, Ausbildung, Arbeit

  • den Schulabschluss schaffen oder eine Ausbildung finden
  • Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche üben
  • Termine und Pünktlichkeit selbst organisieren

Gesundheit und Beziehungen

  • Arzttermine selbst vereinbaren und wahrnehmen
  • Kontakt zu Familie und Freunden gestalten
  • Hilfe holen, wenn es schwierig wird, statt allein zu bleiben

Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?

Aufnahmeprofil

Geeignet für Jugendliche und junge Volljährige, die:

  • eine stationäre Phase in einer Wohngruppe abgeschlossen haben oder direkt ins betreute Wohnen kommen
  • grundlegende Alltagskompetenzen mitbringen oder bereit sind, sie aufzubauen
  • in Schule, Ausbildung oder Arbeit eingebunden sind
  • eine realistische Perspektive auf Eigenständigkeit haben

Welche Unterstützung erhalten die Jugendlichen?

  • regelmäßige pädagogische Besuche in der Wohnung
  • Budgetberatung und Unterstützung bei Behördenkontakten
  • Begleitung bei Schule, Ausbildung und Jobsuche
  • Krisenintervention und Erreichbarkeit bei akuten Problemen
  • Vorbereitung auf das Ende der Hilfe und Übergabe an andere Stellen

Rechtsgrundlage und Kosten

Unter 18: § 34 SGB VIII

Für Minderjährige ist betreutes Wohnen eine Form der Heimerziehung bzw. „sonstigen betreuten Wohnform“ nach § 34 SGB VIII. Das Jugendamt entscheidet im Hilfeplanverfahren.

Ab 18: § 41 SGB VIII

Junge Volljährige können Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII erhalten, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung noch Unterstützung braucht. Über Umfang und Dauer entscheidet das Jugendamt gemeinsam mit dem jungen Menschen.

Wer zahlt?

Die Kosten der Betreuung und Unterkunft trägt das zuständige Jugendamt. Die Einzelheiten sind in der Leistungs- und Entgeltvereinbarung geregelt.

Eigenes Einkommen

Seit 2023 müssen junge Menschen in der Jugendhilfe keinen Kostenbeitrag mehr aus ihrem eigenen Einkommen leisten, etwa aus der Ausbildungsvergütung oder einem Nebenjob.

Der Weg ins betreute Wohnen

1

Anfrage und Hilfeplan

Das Jugendamt fragt einen Platz an, oft als nächster Schritt aus einer Wohngruppe. Im Hilfeplan werden Ziele und Betreuungsumfang festgelegt.

2

Einzug mit enger Begleitung

In der ersten Zeit sind wir häufig da: beim Einrichten, beim ersten Einkauf, bei den ersten Briefen.

3

Mehr Verantwortung, weniger Termine

Was klappt, übernimmt der junge Mensch selbst. Die Besuche werden seltener, die Gespräche drehen sich zunehmend um Zukunftsplanung.

4

Abschluss und Nachsorge

Wir planen das Ende der Hilfe frühzeitig. Auch danach bleiben wir ansprechbar und können bei Bedarf eine Nachbetreuung begleiten.

Der Weg von kids24 in die Eigenständigkeit

01

Geplanter Übergang

Die Ablösung beginnt nicht erst am letzten Tag der Maßnahme. Wir planen den Übergang frühzeitig gemeinsam mit dem Jugendlichen und dem Jugendamt, damit kein Bruch entsteht.

02

Netzwerk aufbauen

Wir helfen aktiv beim Aufbau eines stabilen sozialen Netzwerks: Familie, Freunde, Arbeitgeber, Nachbarschaft. Also alles, was nach der Jugendhilfe trägt.

03

Nachsorge möglich

Auch nach dem formalen Ende der Hilfe bleiben wir Ansprechpartner und können bei Bedarf eine Nachsorge oder Wiederaufnahme begleiten.

Mehr zum Thema: Verselbstständigung in der Jugendhilfe

Betreutes Wohnen: häufige Fragen

Ab welchem Alter ist betreutes Wohnen möglich?
+
In der Regel ab etwa 16 Jahren. Entscheidend ist nicht nur das Alter, sondern ob der junge Mensch bereit ist, mit Unterstützung allein zu wohnen. Das klären Jugendamt, Jugendlicher und kids24 gemeinsam.
Was ist der Unterschied zwischen betreutem Wohnen und einer Wohngruppe?
+
In der Wohngruppe sind Fachkräfte rund um die Uhr im Haus. Im betreuten Wohnen lebt der Jugendliche allein in seiner Wohnung und die Fachkräfte kommen zu vereinbarten Terminen. Dazu kommt Erreichbarkeit bei Krisen. Das betreute Wohnen ist deshalb oft der Schritt nach der Wohngruppe.
Wie oft kommen die Betreuer?
+
Das wird im Hilfeplan individuell vereinbart. Am Anfang oft täglich oder mehrmals pro Woche, später seltener, bis hin zu wöchentlichen Gesprächen.
Was passiert mit 18?
+
Die Hilfe endet mit 18 nicht automatisch. Junge Volljährige können Hilfe nach § 41 SGB VIII erhalten, wenn sie noch Unterstützung brauchen. Das Jugendamt entscheidet gemeinsam mit dem jungen Menschen.
Wer bezahlt Miete und Betreuung?
+
Die Kosten trägt das zuständige Jugendamt. Seit 2023 müssen junge Menschen keinen Kostenbeitrag mehr aus eigenem Einkommen wie der Ausbildungsvergütung zahlen.
Kann man direkt ins betreute Wohnen kommen, ohne vorher in einer Wohngruppe zu sein?
+
Ja, wenn der Bedarf passt. Viele kommen aus einer Wohngruppe, ein direkter Einstieg ist aber möglich. Die Passung prüfen wir mit dem Jugendamt.
Was ist, wenn es allein nicht klappt?
+
Dann sprechen wir offen darüber und passen die Hilfe an: mehr Termine, zusätzliche Unterstützung oder, wenn nötig, ein Schritt zurück in einen engeren Rahmen. Rückschläge gehören dazu und sind kein Scheitern.

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene

Das Angebot gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Es richtet sich an Jugendliche ab etwa 16 Jahren und an junge Volljährige, die beim selbstständigen Wohnen noch pädagogische Begleitung brauchen. Für junge Volljährige kann die Hilfe nach § 41 SGB VIII fortgeführt werden. Grundlagen und weitere Hilfeformen erklärt der Überblick zur stationären Jugendhilfe.

Außenbetreutes oder innenbetreutes Wohnen?

Beim außenbetreuten Wohnen leben die Jugendlichen in einer eigenen Wohnung außerhalb der Wohngruppe. Fachkräfte kommen zu vereinbarten Terminen; der Umfang richtet sich nach dem Hilfeplan und dem Entwicklungsstand. Wenn zunächst ein engerer Rahmen gebraucht wird, kommt möglicherweise das innenbetreute Wohnen infrage. Weitere Betreuungsformen stehen in der Übersicht der Wohngruppen.

Betreutes Wohnen für junge Menschen von außerhalb

Auch Jugendämter aus anderen Bundesländern und aus Österreich fragen bei uns betreutes Wohnen an. Oft wechseln junge Menschen nach einer Zeit in einer unserer Wohngruppen in die eigene Wohnung und behalten dabei ihr Umfeld in Kempten.

Wir begleiten bei Wohnungssuche und Behördengängen und stimmen die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII mit dem zuständigen Jugendamt ab. Wie wir auf das eigene Leben vorbereiten, beschreibt unser Artikel vom Kinderheim ins eigene Leben. Anfrage und Ablauf stehen bei der Platzanfrage.

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