Clearing Jugendamt: Ablauf, Dauer und Kosten
Wenn ein Kind in einer Krise schnell einen sicheren Ort braucht, fällt oft das Wort „Clearing". Hier erklären wir verständlich, was ein Clearing ist, wie der Ablauf aussieht, wie lange es dauert und welche Rolle das Jugendamt dabei spielt.
Was bedeutet Clearing?
„Clearing" kommt vom englischen to clear – klären. Gemeint ist eine zeitlich befristete Phase, in der ein Kind oder Jugendlicher an einem sicheren Ort lebt, während die Situation in Ruhe geklärt wird: Was ist passiert? Was braucht das Kind? Wie geht es weiter? Das Clearing schafft erst einmal Sicherheit und verschafft allen Beteiligten Zeit für eine gute Entscheidung.
Häufig schließt das Clearing an eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) an oder ist Teil einer stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII.
So läuft ein Clearing ab
Jedes Clearing ist anders, die Schritte ähneln sich aber. Sie laufen nicht streng nacheinander ab, sondern gehen ineinander über.
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Aufnahme & Sicherheit erste Tage
Das Kind kommt in einer geschützten Wohngruppe an, oft noch am selben Tag, an dem das Jugendamt anfragt. Erste Priorität: Ruhe, Sicherheit und das Ankommen. Das Kind bekommt ein eigenes Zimmer, eine feste Bezugsperson und erfährt in einfachen Worten, was als Nächstes passiert.
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Beobachtung & Beziehung ab der ersten Woche
Im Alltag lernen Fachkräfte das Kind kennen: Bedürfnisse, Stärken, Belastungen und Verhalten werden behutsam beobachtet. Dazu gehören Schule oder Kita, Schlaf, Essen und der Umgang mit anderen Kindern. Die Beobachtungen werden fortlaufend dokumentiert.
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Diagnostik & Gespräche parallel, über mehrere Wochen
Gespräche mit Kind, Eltern und beteiligten Stellen wie Schule, Ärzten oder Beratungsstellen. Bei Bedarf kommt psychologische oder pädagogische Diagnostik hinzu. Eltern werden, wo es dem Kind nicht schadet, eng einbezogen.
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Empfehlung & Perspektive zum Ende der Clearingphase
Am Ende steht ein schriftlicher Clearingbericht mit einer fachlichen Empfehlung: Rückkehr nach Hause, weitere stationäre Hilfe oder eine andere passende Lösung. Im Hilfeplangespräch entscheidet das Jugendamt gemeinsam mit Familie und Kind, wie es weitergeht.
Wie lange dauert ein Clearing und wer bezahlt?
Dauer: meist 4 bis 12 Wochen
Ein Clearing ist bewusst befristet. Bei kids24 ist die Clearingphase in der Regel auf 4 bis 12 Wochen angelegt. Kürzer kann es gehen, wenn schnell klar ist, dass das Kind nach Hause zurückkehren kann. Länger dauert es, wenn Gutachten ausstehen, das Familiengericht beteiligt ist oder noch kein passender Anschlussplatz frei ist. Eine Verlängerung stimmt das Jugendamt mit allen Beteiligten ab.
Kosten: trägt das Jugendamt
Die Einrichtung rechnet einen Tagessatz mit dem Jugendamt ab. Eltern zahlen diesen Tagessatz nicht. Das Jugendamt kann aber einen Kostenbeitrag verlangen, der sich nach dem Einkommen richtet (§§ 91 ff. SGB VIII). Bei einer Inobhutnahme gilt das ebenso. Ob und in welcher Höhe ein Beitrag anfällt, teilt das Jugendamt schriftlich mit.
Clearing und Inobhutnahme: der Unterschied
Beide Begriffe fallen oft im selben Atemzug. Die Inobhutnahme ist die Schutzmaßnahme, das Clearing die Klärung danach. In der Praxis gehen beide häufig nahtlos ineinander über und finden in derselben Gruppe statt.
| Inobhutnahme | Clearing | |
|---|---|---|
| Anlass | akute Gefahr für das Kind oder das Kind bittet selbst um Schutz | die Lage ist gesichert, die Perspektive aber offen |
| Rechtsgrundlage | § 42 SGB VIII | meist im Anschluss an § 42 oder als Hilfe nach § 34 SGB VIII |
| Ziel | sofortiger Schutz | fundierte Empfehlung für die weitere Hilfe |
| Dauer | so kurz wie möglich, bis die Lage geklärt ist | meist 4 bis 12 Wochen |
| Ergebnis | Rückgabe an die Eltern oder Einleitung einer Hilfe | Clearingbericht und Hilfeplangespräch |
Wer macht was?
Das Jugendamt
Es steuert das Verfahren, trägt die rechtliche Verantwortung, beauftragt das Clearing und entscheidet am Ende mit der Familie über die weitere Hilfe.
kids24 als Einrichtung
Wir bieten den sicheren Ort, gestalten den Alltag, beobachten fachlich, führen Gespräche und fassen die Ergebnisse in einer nachvollziehbaren Empfehlung zusammen.
Was Eltern und Kinder wissen sollten
Für Eltern
Nimmt das Jugendamt ein Kind in Obhut, muss es die Sorgeberechtigten unverzüglich informieren und die Lage mit ihnen besprechen. Widersprechen die Eltern, entscheidet das Familiengericht. Während des Clearings werden Eltern zu Gesprächen eingeladen, ihre Sicht fließt in die Empfehlung ein. Kontakte zum Kind sind in der Regel möglich und werden mit dem Jugendamt abgestimmt.
Für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können sich selbst an das Jugendamt wenden und um Schutz bitten. Sie dürfen eine Person ihres Vertrauens benachrichtigen. Im Clearing werden sie altersgerecht gefragt, was sie sich wünschen, und sind beim Hilfeplangespräch dabei. Wer mit etwas nicht einverstanden ist, kann sich an die Bezugsperson, die Leitung oder eine externe Beschwerdestelle wenden.