Was bedeutet Clearing?

„Clearing" kommt vom englischen to clear – klären. Gemeint ist eine zeitlich befristete Phase, in der ein Kind oder Jugendlicher an einem sicheren Ort lebt, während die Situation in Ruhe geklärt wird: Was ist passiert? Was braucht das Kind? Wie geht es weiter? Das Clearing schafft erst einmal Sicherheit und verschafft allen Beteiligten Zeit für eine gute Entscheidung.

Häufig schließt das Clearing an eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) an oder ist Teil einer stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII.

So läuft ein Clearing ab

Jedes Clearing ist anders, die Schritte ähneln sich aber. Sie laufen nicht streng nacheinander ab, sondern gehen ineinander über.

  1. Aufnahme & Sicherheit erste Tage

    Das Kind kommt in einer geschützten Wohngruppe an, oft noch am selben Tag, an dem das Jugendamt anfragt. Erste Priorität: Ruhe, Sicherheit und das Ankommen. Das Kind bekommt ein eigenes Zimmer, eine feste Bezugsperson und erfährt in einfachen Worten, was als Nächstes passiert.

  2. Beobachtung & Beziehung ab der ersten Woche

    Im Alltag lernen Fachkräfte das Kind kennen: Bedürfnisse, Stärken, Belastungen und Verhalten werden behutsam beobachtet. Dazu gehören Schule oder Kita, Schlaf, Essen und der Umgang mit anderen Kindern. Die Beobachtungen werden fortlaufend dokumentiert.

  3. Diagnostik & Gespräche parallel, über mehrere Wochen

    Gespräche mit Kind, Eltern und beteiligten Stellen wie Schule, Ärzten oder Beratungsstellen. Bei Bedarf kommt psychologische oder pädagogische Diagnostik hinzu. Eltern werden, wo es dem Kind nicht schadet, eng einbezogen.

  4. Empfehlung & Perspektive zum Ende der Clearingphase

    Am Ende steht ein schriftlicher Clearingbericht mit einer fachlichen Empfehlung: Rückkehr nach Hause, weitere stationäre Hilfe oder eine andere passende Lösung. Im Hilfeplangespräch entscheidet das Jugendamt gemeinsam mit Familie und Kind, wie es weitergeht.

Wie lange dauert ein Clearing und wer bezahlt?

Dauer: meist 4 bis 12 Wochen

Ein Clearing ist bewusst befristet. Bei kids24 ist die Clearingphase in der Regel auf 4 bis 12 Wochen angelegt. Kürzer kann es gehen, wenn schnell klar ist, dass das Kind nach Hause zurückkehren kann. Länger dauert es, wenn Gutachten ausstehen, das Familiengericht beteiligt ist oder noch kein passender Anschlussplatz frei ist. Eine Verlängerung stimmt das Jugendamt mit allen Beteiligten ab.

Kosten: trägt das Jugendamt

Die Einrichtung rechnet einen Tagessatz mit dem Jugendamt ab. Eltern zahlen diesen Tagessatz nicht. Das Jugendamt kann aber einen Kostenbeitrag verlangen, der sich nach dem Einkommen richtet (§§ 91 ff. SGB VIII). Bei einer Inobhutnahme gilt das ebenso. Ob und in welcher Höhe ein Beitrag anfällt, teilt das Jugendamt schriftlich mit.

Clearing und Inobhutnahme: der Unterschied

Beide Begriffe fallen oft im selben Atemzug. Die Inobhutnahme ist die Schutzmaßnahme, das Clearing die Klärung danach. In der Praxis gehen beide häufig nahtlos ineinander über und finden in derselben Gruppe statt.

InobhutnahmeClearing
Anlassakute Gefahr für das Kind oder das Kind bittet selbst um Schutzdie Lage ist gesichert, die Perspektive aber offen
Rechtsgrundlage§ 42 SGB VIIImeist im Anschluss an § 42 oder als Hilfe nach § 34 SGB VIII
Zielsofortiger Schutzfundierte Empfehlung für die weitere Hilfe
Dauerso kurz wie möglich, bis die Lage geklärt istmeist 4 bis 12 Wochen
ErgebnisRückgabe an die Eltern oder Einleitung einer HilfeClearingbericht und Hilfeplangespräch

Wer macht was?

Das Jugendamt

Es steuert das Verfahren, trägt die rechtliche Verantwortung, beauftragt das Clearing und entscheidet am Ende mit der Familie über die weitere Hilfe.

kids24 als Einrichtung

Wir bieten den sicheren Ort, gestalten den Alltag, beobachten fachlich, führen Gespräche und fassen die Ergebnisse in einer nachvollziehbaren Empfehlung zusammen.

Was Eltern und Kinder wissen sollten

Für Eltern

Nimmt das Jugendamt ein Kind in Obhut, muss es die Sorgeberechtigten unverzüglich informieren und die Lage mit ihnen besprechen. Widersprechen die Eltern, entscheidet das Familiengericht. Während des Clearings werden Eltern zu Gesprächen eingeladen, ihre Sicht fließt in die Empfehlung ein. Kontakte zum Kind sind in der Regel möglich und werden mit dem Jugendamt abgestimmt.

Für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche können sich selbst an das Jugendamt wenden und um Schutz bitten. Sie dürfen eine Person ihres Vertrauens benachrichtigen. Im Clearing werden sie altersgerecht gefragt, was sie sich wünschen, und sind beim Hilfeplangespräch dabei. Wer mit etwas nicht einverstanden ist, kann sich an die Bezugsperson, die Leitung oder eine externe Beschwerdestelle wenden.

Clearing – häufige Fragen

Wie lange dauert ein Clearing?
+
Meist 4 bis 12 Wochen. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab, etwa von ausstehenden Gutachten oder davon, ob schon ein Anschlussplatz frei ist. Wichtig ist, dass am Ende eine fundierte Empfehlung steht.
Wer trägt die Kosten für ein Clearing?
+
Die Kosten trägt der öffentliche Jugendhilfeträger. Eltern zahlen nicht den Tagessatz. Ob ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag anfällt, klärt das Jugendamt. Mehr zum Entgelt: FAQ für Jugendämter.
Ist Clearing dasselbe wie Inobhutnahme?
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Nicht ganz. Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) ist die schnelle Schutzmaßnahme in einer akuten Krise. Das Clearing ist die anschließende Klärungsphase, in der die weitere Perspektive erarbeitet wird.
Dürfen Eltern während des Clearings Kontakt haben?
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In der Regel ja, soweit es dem Kindeswohl dient. Art und Umfang der Kontakte werden mit dem Jugendamt abgestimmt.
Was passiert nach dem Clearing?
+
Je nach Ergebnis: Rückkehr in die Familie, eine weiterführende stationäre Hilfe (z. B. therapeutische Wohngruppe) oder eine andere geeignete Lösung.
Was steht im Clearingbericht?
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Der Bericht fasst zusammen, wie es dem Kind geht, was es braucht und welche Stärken und Belastungen sichtbar wurden. Er enthält die Sicht von Kind und Eltern und eine fachliche Empfehlung für die weitere Hilfe. Grundlage ist das Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt.
Kann ein Jugendlicher selbst ins Clearing?
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Jugendliche können sich selbst an das Jugendamt wenden und um Inobhutnahme bitten (§ 42 SGB VIII). Das Jugendamt entscheidet dann über die Unterbringung, zum Beispiel in einer Clearinggruppe. Eine Einrichtung kann ein Kind nicht ohne das Jugendamt aufnehmen.

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