Was bedeutet Clearing?

Clearing" kommt vom englischen to clear – klären. Gemeint ist eine zeitlich befristete Phase, in der ein Kind oder Jugendlicher an einem sicheren Ort lebt, während die Situation in Ruhe geklärt wird: Was ist passiert? Was braucht das Kind? Wie geht es weiter? Das Clearing schafft erst einmal Sicherheit und verschafft allen Beteiligten Zeit für eine gute Entscheidung.

Häufig schließt das Clearing an eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) an oder ist Teil einer stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII.

So läuft ein Clearing ab

01

Aufnahme & Sicherheit

Das Kind kommt in einer geschützten Wohngruppe an. Erste Priorität: Ruhe, Sicherheit und das Ankommen.

02

Beobachtung & Beziehung

Im Alltag lernen Fachkräfte das Kind kennen: Bedürfnisse, Stärken, Belastungen und Verhalten werden behutsam beobachtet.

03

Diagnostik & Gespräche

Gespräche mit Kind, Eltern und beteiligten Stellen – bei Bedarf ergänzt durch psychologische oder pädagogische Diagnostik.

04

Empfehlung & Perspektive

Am Ende steht eine fachliche Empfehlung: Rückkehr nach Hause, weitere stationäre Hilfe oder eine andere passende Lösung – gemeinsam mit dem Jugendamt im Hilfeplan.

Wer macht was?

Das Jugendamt

Es steuert das Verfahren, trägt die rechtliche Verantwortung, beauftragt das Clearing und entscheidet am Ende mit der Familie über die weitere Hilfe.

kids24 als Einrichtung

Wir bieten den sicheren Ort, gestalten den Alltag, beobachten fachlich, führen Gespräche und fassen die Ergebnisse in einer nachvollziehbaren Empfehlung zusammen.

Clearing – häufige Fragen

Wie lange dauert ein Clearing?
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In der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab – wichtig ist, dass am Ende eine fundierte Empfehlung steht.
Ist Clearing dasselbe wie Inobhutnahme?
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Nicht ganz. Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) ist die schnelle Schutzmaßnahme in einer akuten Krise. Das Clearing ist die anschließende Klärungsphase, in der die weitere Perspektive erarbeitet wird.
Dürfen Eltern während des Clearings Kontakt haben?
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In der Regel ja, soweit es dem Kindeswohl dient. Art und Umfang der Kontakte werden mit dem Jugendamt abgestimmt.
Was passiert nach dem Clearing?
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Je nach Ergebnis: Rückkehr in die Familie, eine weiterführende stationäre Hilfe (z. B. therapeutische Wohngruppe) oder eine andere geeignete Lösung.

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