Betreutes Wohnen für Jugendliche in Kempten
Betreutes Wohnen (auch außenbetreutes Wohnen) heißt bei kids24: Jugendliche ab etwa 16 Jahren und junge Volljährige leben in einer eigenen Wohnung in Kempten und werden regelmäßig von Fachkräften begleitet. Rechtsgrundlage ist § 34 SGB VIII, für junge Volljährige § 41.
Es ist der letzte Schritt vor einem selbstständigen Leben. Wir begleiten den Übergang in die eigene Wohnung mit kontinuierlicher pädagogischer Unterstützung und einem klaren Ziel: ein selbstbestimmtes Leben nach der Jugendhilfe.
Betreutes Wohnen bei kids24 in Kürze
Für wen
Jugendliche ab etwa 16 Jahren und junge Volljährige, die schon vieles allein schaffen, aber noch verlässliche Begleitung brauchen.
Wie
Eigene Wohnung nah an der kids24-Einrichtung in Kempten. Die Betreuung wird individuell vereinbart und schrittweise weniger.
Ziel
Selbstständig wohnen, Schule oder Ausbildung schaffen, mit Geld und Ämtern zurechtkommen und ein Netzwerk haben, das trägt.
Wie betreutes Wohnen funktioniert
Beim betreuten Wohnen leben Jugendliche in einer eigenen Wohnung außerhalb der Wohngruppe und werden trotzdem regelmäßig von unseren Fachkräften begleitet. Wie oft wir kommen, wird individuell vereinbart. Je mehr Stabilität und Können ein junger Mensch aufgebaut hat, desto seltener.
Eigene Wohnung
Die Jugendlichen wohnen in eigens angemieteten Wohnungen, nah an der kids24-Einrichtung, aber mit eigenem Verantwortungsbereich und Privatsphäre.
Schrittweise Ablösung
Die Betreuung wird gemeinsam geplant und nach und nach reduziert: von täglichen Besuchen bis zu wöchentlichen Gesprächen, je nach Entwicklungsstand.
Kompetenzaufbau
Haushalt, Finanzen, Behördengänge, Bewerbungen: Wir helfen aktiv dabei, alles zu lernen, was man für ein selbstständiges Leben braucht.
Was Jugendliche im betreuten Wohnen konkret üben
Selbstständigkeit entsteht nicht auf einmal, sondern im Alltag. Diese Themen begleiten wir Schritt für Schritt:
Wohnen und Haushalt
- einkaufen, kochen und Vorräte planen
- putzen, Wäsche waschen, Müll trennen
- mit Vermieter und Nachbarn gut auskommen
- Strom, Internet und Versicherungen verstehen
Geld und Ämter
- ein eigenes Konto führen und ein Monatsbudget planen
- Briefe von Behörden lesen und beantworten
- Anträge stellen, z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld
- Schulden vermeiden und Verträge prüfen
Schule, Ausbildung, Arbeit
- den Schulabschluss schaffen oder eine Ausbildung finden
- Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche üben
- Termine und Pünktlichkeit selbst organisieren
Gesundheit und Beziehungen
- Arzttermine selbst vereinbaren und wahrnehmen
- Kontakt zu Familie und Freunden gestalten
- Hilfe holen, wenn es schwierig wird, statt allein zu bleiben
Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?
Aufnahmeprofil
Geeignet für Jugendliche und junge Volljährige, die:
- eine stationäre Phase in einer Wohngruppe abgeschlossen haben oder direkt ins betreute Wohnen kommen
- grundlegende Alltagskompetenzen mitbringen oder bereit sind, sie aufzubauen
- in Schule, Ausbildung oder Arbeit eingebunden sind
- eine realistische Perspektive auf Eigenständigkeit haben
Welche Unterstützung erhalten die Jugendlichen?
- regelmäßige pädagogische Besuche in der Wohnung
- Budgetberatung und Unterstützung bei Behördenkontakten
- Begleitung bei Schule, Ausbildung und Jobsuche
- Krisenintervention und Erreichbarkeit bei akuten Problemen
- Vorbereitung auf das Ende der Hilfe und Übergabe an andere Stellen
Rechtsgrundlage und Kosten
Unter 18: § 34 SGB VIII
Für Minderjährige ist betreutes Wohnen eine Form der Heimerziehung bzw. „sonstigen betreuten Wohnform“ nach § 34 SGB VIII. Das Jugendamt entscheidet im Hilfeplanverfahren.
Ab 18: § 41 SGB VIII
Junge Volljährige können Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII erhalten, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung noch Unterstützung braucht. Über Umfang und Dauer entscheidet das Jugendamt gemeinsam mit dem jungen Menschen.
Wer zahlt?
Die Kosten der Betreuung und Unterkunft trägt das zuständige Jugendamt. Die Einzelheiten sind in der Leistungs- und Entgeltvereinbarung geregelt.
Eigenes Einkommen
Seit 2023 müssen junge Menschen in der Jugendhilfe keinen Kostenbeitrag mehr aus ihrem eigenen Einkommen leisten, etwa aus der Ausbildungsvergütung oder einem Nebenjob.
Der Weg ins betreute Wohnen
Einzug mit enger Begleitung
In der ersten Zeit sind wir häufig da: beim Einrichten, beim ersten Einkauf, bei den ersten Briefen.
Mehr Verantwortung, weniger Termine
Was klappt, übernimmt der junge Mensch selbst. Die Besuche werden seltener, die Gespräche drehen sich zunehmend um Zukunftsplanung.
Abschluss und Nachsorge
Wir planen das Ende der Hilfe frühzeitig. Auch danach bleiben wir ansprechbar und können bei Bedarf eine Nachbetreuung begleiten.
Der Weg von kids24 in die Eigenständigkeit
Geplanter Übergang
Die Ablösung beginnt nicht erst am letzten Tag der Maßnahme. Wir planen den Übergang frühzeitig gemeinsam mit dem Jugendlichen und dem Jugendamt, damit kein Bruch entsteht.
Netzwerk aufbauen
Wir helfen aktiv beim Aufbau eines stabilen sozialen Netzwerks: Familie, Freunde, Arbeitgeber, Nachbarschaft. Also alles, was nach der Jugendhilfe trägt.
Nachsorge möglich
Auch nach dem formalen Ende der Hilfe bleiben wir Ansprechpartner und können bei Bedarf eine Nachsorge oder Wiederaufnahme begleiten.
Mehr zum Thema: Verselbstständigung in der Jugendhilfe
Betreutes Wohnen: häufige Fragen
Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene
Das Angebot gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Es richtet sich an Jugendliche ab etwa 16 Jahren und an junge Volljährige, die beim selbstständigen Wohnen noch pädagogische Begleitung brauchen. Für junge Volljährige kann die Hilfe nach § 41 SGB VIII fortgeführt werden. Grundlagen und weitere Hilfeformen erklärt der Überblick zur stationären Jugendhilfe.
Außenbetreutes oder innenbetreutes Wohnen?
Beim außenbetreuten Wohnen leben die Jugendlichen in einer eigenen Wohnung außerhalb der Wohngruppe. Fachkräfte kommen zu vereinbarten Terminen; der Umfang richtet sich nach dem Hilfeplan und dem Entwicklungsstand. Wenn zunächst ein engerer Rahmen gebraucht wird, kommt möglicherweise das innenbetreute Wohnen infrage. Weitere Betreuungsformen stehen in der Übersicht der Wohngruppen.
Betreutes Wohnen für junge Menschen von außerhalb
Auch Jugendämter aus anderen Bundesländern und aus Österreich fragen bei uns betreutes Wohnen an. Oft wechseln junge Menschen nach einer Zeit in einer unserer Wohngruppen in die eigene Wohnung und behalten dabei ihr Umfeld in Kempten.
Wir begleiten bei Wohnungssuche und Behördengängen und stimmen die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII mit dem zuständigen Jugendamt ab. Wie wir auf das eigene Leben vorbereiten, beschreibt unser Artikel vom Kinderheim ins eigene Leben. Anfrage und Ablauf stehen bei der Platzanfrage.