Was ist eine Mutter-Kind-Wohngruppe?

Eine Mutter-Kind-Wohngruppe ist eine betreute Wohnform, in der Mutter und Kind zusammenbleiben und gemeinsam begleitet werden. Mehrere Mütter wohnen in einem Haus, jede hat ihren eigenen Bereich – Fachkräfte sind im Alltag da und unterstützen bei Versorgung, Erziehung und Organisation.

Der Vorteil der Gruppe: Mütter erleben, dass sie mit ihren Fragen nicht allein sind, und können sich gegenseitig stärken – gerahmt von verlässlicher fachlicher Begleitung.

Das bietet die Wohngruppe

Eigener Rückzugsraum

Jede Mutter hat mit ihrem Kind einen eigenen Bereich – Privatsphäre und Gemeinschaft zugleich.

Gemeinschaft

Der Austausch mit anderen Müttern gibt Halt – niemand muss seinen Weg allein gehen.

Begleitung rund um die Uhr

Fachkräfte sind verlässlich erreichbar – im Alltag und in schwierigen Momenten.

Für wen ist das Angebot?

  • junge Mütter, die mit ihrem Kind zusammenbleiben möchten
  • Schwangere, die sich auf das Leben mit Kind vorbereiten
  • Mütter, die im Alltag noch Unterstützung und Sicherheit brauchen
  • Familien, die das Jugendamt in eine gemeinsame Wohnform vermittelt

Unser Ziel

Wir möchten, dass Mütter Schritt für Schritt selbstständiger werden. Mögliche Ziele sind:

  • der Übergang in eine eigene Wohnung,
  • ein stabiler, sicherer Alltag mit dem Kind,
  • die Anbindung an weiterführende, ambulante Hilfen.

Mutter-Kind-Wohngruppe – häufige Fragen

Habe ich ein eigenes Zimmer?
+
Ja. Sie wohnen mit Ihrem Kind in einem eigenen Bereich. Gemeinschaftsräume nutzen Sie zusammen mit den anderen Müttern.
Worin liegt der Unterschied zum Mutter-Kind-Heim?
+
Gemeint ist dasselbe Angebot nach § 19 SGB VIII. „Wohngruppe" betont das gemeinsame Wohnen mehrerer Mütter – fachlich ist beides eine Mutter-Kind-Einrichtung.
Wer übernimmt die Kosten?
+
In der Regel das Jugendamt im Rahmen der Hilfe nach § 19 SGB VIII. Den Antrag stellen Sie dort – wir helfen Ihnen dabei.
Kann der Vater einbezogen werden?
+
Ja, soweit es sinnvoll und gewünscht ist und dem Kindeswohl dient. Auch Väter können in bestimmten Konstellationen ein gemeinsames Wohnangebot erhalten.
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