Was ist eine Mutter-Kind-Einrichtung?

Eine Mutter-Kind-Einrichtung ist eine gemeinsame Wohnform für Mütter (oder Väter) und ihre Kinder. Anders als bei einer Trennung bleibt das Kind bei seiner Mutter – und die Familie bekommt im Alltag fachliche Unterstützung. Rechtlich ist das die „gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder" nach § 19 SGB VIII.

kids24 bietet diese Hilfe im Allgäu an: am Hauptstandort in Kempten sowie in einem eigenen Haus in Waltenhofen (Landkreis Oberallgäu). Familien aus der Region finden hier einen wohnortnahen, sicheren Ort – Aufnahmen sind aber auch bundesweit und aus dem benachbarten Ausland (z. B. Österreich) möglich.

So unterstützen wir im Alltag

Bindung fördern

Wir begleiten den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Mutter und Kind – Schritt für Schritt im Alltag.

Alltag bewältigen

Pflege, Ernährung, Tagesstruktur und Behördengänge: Wir helfen praktisch und geduldig mit.

Kindeswohl sichern

Fachkräfte sind verlässlich da und achten auf das Wohl des Kindes – mit Klarheit und Wärme.

Für wen ist das Angebot?

  • schwangere junge Frauen und junge Mütter – regional, bundesweit und aus dem Ausland
  • Mütter, die Unterstützung in der Versorgung ihres Kindes brauchen
  • Familien, bei denen das Jugendamt eine gemeinsame Wohnform empfiehlt
  • Situationen, in denen Elternschaft erst erprobt und gestärkt werden soll

Unser Ziel

Wir möchten, dass Mütter Sicherheit gewinnen und ihr Kind gut versorgen können. Je nach Verlauf kann das Ziel sein:

  • der gemeinsame Übergang in eine eigene Wohnung,
  • die Anbindung an weitere ambulante Hilfen,
  • eine tragfähige, sichere Perspektive für das Kind.

Mutter-Kind-Einrichtung Allgäu – häufige Fragen

Bleibt mein Kind wirklich bei mir?
+
Ja. Eine Mutter-Kind-Einrichtung dient genau dazu, dass Sie mit Ihrem Kind zusammenbleiben und dabei Unterstützung bekommen. Das Kind lebt bei Ihnen.
Für welche Region ist das Angebot gedacht?
+
Unser Standort ist das Allgäu (Kempten und Waltenhofen). Aufgenommen werden Mütter und Kinder regional, bundesweit und aus dem benachbarten Ausland – zum Beispiel aus Österreich. Die Aufnahme ist nicht auf das Allgäu beschränkt.
Wer trägt die Kosten?
+
Die Hilfe nach § 19 SGB VIII wird in der Regel vom Jugendamt finanziert. Den Antrag stellen Sie dort – wir unterstützen Sie dabei.
Ab wann ist eine Aufnahme möglich?
+
Häufig schon in der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Den genauen Zeitpunkt klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt.
Jetzt per WhatsApp bewerben! Wir antworten schnell