Vom „Kinderheim" zur modernen Wohngruppe

Der Begriff „Kinderheim" weckt oft das Bild großer Einrichtungen mit vielen Kindern. Die Kinder- und Jugendhilfe hat sich davon längst entfernt. Heute leben junge Menschen in kleinen Wohngruppen mit festen Bezugspersonen, individueller Förderung und – wenn nötig – therapeutischer Begleitung. Genau so arbeitet kids24 im Allgäu.

Wichtig ist uns: Jedes Kind ist mehr als sein Fall. Wir schauen auf Stärken, Geschichte und Perspektiven – nicht nur auf das, was gerade schwierig ist.

Aufnahme aus dem gesamten Allgäu

Oberallgäu & Kempten

Kempten, Sonthofen, Immenstadt, Oberstdorf und Umgebung – unser unmittelbarer Nahraum mit kurzen Wegen.

Ostallgäu & Kaufbeuren

Kaufbeuren, Marktoberdorf, Füssen und das Ostallgäu – ein wichtiger Kooperationsraum für Anfragen.

Unterallgäu & Memmingen

Memmingen, Mindelheim und das Unterallgäu – auch von hier nehmen wir Kinder und Jugendliche auf.

Worauf sich Jugendämter und Familien verlassen können

01

Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII

Unsere Wohngruppen sind durch die Regierung von Schwaben genehmigt und werden regelmäßig geprüft.

02

Multiprofessionelles Team

Pädagoginnen, Sozialpädagogen und therapeutische Fachkräfte arbeiten eng zusammen – mit regelmäßiger Supervision.

03

Verlässliche Kommunikation

Transparente Berichte und eine feste Ansprechperson – damit die Zusammenarbeit über das gesamte Allgäu funktioniert.

Kinderheim Allgäu – häufige Fragen

Woher nimmt kids24 Kinder und Jugendliche auf?
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Wir sind im Allgäu zu Hause (Standort Kempten) und natürlich für die gesamte Region da – Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu. Darüber hinaus nehmen wir bundesweit und aus dem benachbarten Ausland auf.
Was unterscheidet eine Wohngruppe von einem alten Kinderheim?
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Wohngruppen sind klein, persönlich und auf feste Beziehungen ausgelegt. Statt anonymer Großstruktur gibt es einen überschaubaren Alltag mit verlässlichen Bezugspersonen.
Wie schnell ist eine Aufnahme möglich?
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Das hängt von freien Plätzen und dem Profil ab. Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, in Eilfällen auch schneller.
Welche Rechtsgrundlage gilt?
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Stationäre Hilfen erfolgen vor allem nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung/Wohngruppe), ergänzt durch §§ 19, 35a, 41 und 42 je nach Bedarf.
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