Häufige Fragen für Jugendämter
Belegung, Rechtsgrundlagen, Berichtswesen, Qualität und Zusammenarbeit – alle Antworten für Fachkräfte der Jugendhilfe auf einen Blick.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, wenn es notwendig ist, auch binnen Minuten.
Bei akuten Inobhutnahmen prüfen wir umgehend Kapazität und Passung und melden uns zeitnah.
Wir arbeiten unter anderem auf Basis der §§ 19, 27, 34, 35, 35a, 41, 42 und 13.3 SGB VIII.
Wir arbeiten unter anderem auf Basis der §§ 19, 27, 34, 35, 35a, 41, 42 und 13.3 SGB VIII – also Mutter-Kind, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, intensive Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Betreutes Wohnen sowie Inobhutnahme und Clearing. Die genaue Zuordnung erfolgt im Hilfeplanverfahren.
Ja. Unser pädagogisches Konzept und die Leistungsbeschreibung stellen wir Jugendämtern auf Anfrage zur Verfügung.
Gerne vereinbaren wir auch ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Regelmäßige Berichte, Fallgespräche auf Anfrage und eine direkte Ansprechpartnerin bzw.
einen Ansprechpartner für Ihr Jugendamt. Die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen – wir liefern fundierte Einschätzungen und bleiben erreichbar.
Therapeutische Wohngruppen, innenbetreutes und außenbetreutes Wohnen, Mutter-Kind-Plätze, Eltern-Kind-Angebote sowie Clearing und Inobhutnahme.
In jeder Gruppe sind Clearing und Inobhutnahme möglich.
Wir betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 bis 21+ Jahren.
Wir betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 bis 21+ Jahren – im Mutter-Kind-Bereich auch Säuglinge gemeinsam mit ihrem Elternteil.
Wir sind eine integrative Einrichtung mit mehreren Wohngruppen und insgesamt einer überschaubaren Platzzahl.
Die aktuelle Verfügbarkeit teilen wir Ihnen auf Anfrage tagesaktuell mit.
Hauptstandort ist Kempten im Allgäu (Tilsiter Str.
20). Eine Mutter-Kind-Gruppe befindet sich zusätzlich in der Gemeinde Waltenhofen.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Schwaben.
Wir verfügen über eine Betriebserlaubnis gemäß §§ 45 ff. SGB VIII.
Ja. Wir haben ein eigenes Konzept für uM mit Deutsch- und Sprachkursen.
Ja. Wir haben ein eigenes Konzept für uM mit Deutsch- und Sprachkursen, Dolmetschereinsatz und Berücksichtigung kultureller und religiöser Bedürfnisse. Eine Aufnahme nach abgeschlossenem Clearingverfahren ist möglich.
In dringenden Fällen reagieren wir sehr kurzfristig.
Bei unbegleiteten Minderjährigen ist eine Aufnahme im Rahmen der Inobhutnahme bei verfügbarer Kapazität auch noch am selben Tag möglich.
Ja, Clearing ist in jeder Gruppe möglich.
Die Clearingphase ist in der Regel auf 4 bis 12 Wochen angelegt und endet mit einer fundierten Empfehlung für den weiteren Hilfeverlauf samt Abschlussbericht.
Nicht aufnehmen können wir in der Regel bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung, festgestellter Suchterkrankung, schwerer Delinquenz bzw.
akuter Gewaltbereitschaft, rassistischer Grundhaltung sowie gefährlichen Infektionskrankheiten. Die Passung klären wir im Einzelfall mit Ihnen.
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir Kapazität und Passung.
Bei einer Zusage vereinbaren wir direkt einen Aufnahmetermin – ein Probewohnen gibt es nicht. Die nötigen Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.
Hilfreich sind insbesondere ein aussagekräftiges Anfrageprofil, vorhandene Berichte und Diagnostik sowie die rechtlichen Grundlagen.
Wir sagen Ihnen im Erstkontakt konkret, was wir für die Passungsprüfung brauchen.
Unsere Gruppen sind klein (höchstens 8 Plätze).
In den intensiveren Settings liegt der Betreuungsschlüssel über dem Mindeststandard. Der konkrete Stellenschlüssel wird in der Leistungs- und Entgeltvereinbarung festgelegt.
kids24 arbeitet mit qualifizierten Fachkräften: Erzieher, Sozialpädagogen und ergänzenden Profis.
Wir arbeiten mit qualifizierten Fachkräften – staatlich anerkannte Erzieher und Sozialpädagogen, ergänzt um pflegerische und therapeutische Professionen. Fort- und Weiterbildung sowie Supervision sind fest verankert.
Ja. Ein integrierter psychologischer Fachdienst ist vor Ort und auch im Gruppenalltag präsent.
Ergänzend kooperieren wir mit niedergelassenen Therapeuten und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die pädagogische Dokumentation erfolgt laufend über ein internetbasiertes, hausinternes System.
Förder-, Erziehungs- und Therapiepläne werden regelmäßig aktualisiert.
Sie erhalten Hilfepläne, Verlaufs- und Entwicklungsberichte sowie Krisenprotokolle – vollständig, pünktlich und im vereinbarten Format.
Auf Wunsch passen wir die Berichterstattung an die Standards Ihres Jugendamts an.
Wir bereiten Hilfeplangespräche vor, begleiten sie und setzen die Ziele systematisch um.
Gespräche sind auf Wunsch auch per Videokonferenz möglich.
Wir arbeiten mit klaren Eskalationswegen und Krisenprotokollen.
Bei akuten Situationen informieren wir Sie umgehend und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Ja. Wir sind bei Krisen rund um die Uhr erreichbar (24/7), mit definierten Eskalationswegen und Protokollen.
Qualität sichern wir durch Supervision, Fallbesprechungen, Fachberatung und Fortbildung.
Durch regelmäßige Fallsupervision, strukturierte Fallbesprechungen, externe Fachberatung, kontinuierliche Fortbildung und eine transparente Dokumentation. Qualität ist bei uns Struktur, nicht Zufall.
Unser Ansatz ist traumasensibel, bindungsorientiert und ressourcenorientiert, mit echter Partizipation der jungen Menschen.
Grundlage ist ein humanistisches, weltanschaulich neutrales Leitbild.
Ja. Wir haben ein Ethikstatut gegen sexuelle Übergriffe sowie ein Partizipationskonzept mit Beschwerdemanagement.
Beide liegen der Heimaufsicht und dem Jugendamt vor.
Eltern- und Familienarbeit ist – wo sinnvoll und vereinbart – fester Bestandteil.
Dazu gehören Elterngespräche, begleitete Umgänge sowie nach Vereinbarung aufsuchende Elternarbeit und Familientherapie, etwa zur Vorbereitung einer Rückführung.
Wir kooperieren eng mit Schulen und Förderzentren, begleiten Übergänge und unterstützen bei Hausaufgaben.
Bei Bedarf organisieren wir Sprachförderung, Lernhilfe oder Schulbegleitung.
Die medizinische Versorgung läuft über Hausarzt, Fachärzte und Kooperationen wie Josefinum und SPZ.
Es gibt eine Pflichtuntersuchung bei Aufnahme, Zugang zu Fachärzten aller Richtungen sowie Kooperationen u. a. mit dem Josefinum Kempten (KJP) und dem SPZ Memmingen. Impfungen erfolgen nach STIKO-Empfehlung.
Ja, nach § 19 SGB VIII – an den Standorten Kempten und Waltenhofen.
Junge Mütter und Väter werden mit ihrem Kind begleitet, mit dem Ziel der schrittweisen Verselbstständigung.
Ja. Im Eltern-Kind-Angebot begleiten wir Familien individuell und können im Rahmen einer Clearingphase eine fundierte Einschätzung der.
Ja. Im Eltern-Kind-Angebot begleiten wir Familien individuell und können im Rahmen einer Clearingphase eine fundierte Einschätzung der Erziehungsfähigkeit als Grundlage für Ihren Hilfeplan erarbeiten.
Ja, nach § 41 SGB VIII für Jugendliche ab etwa 16 Jahren.
Die Betreuungsintensität wird individuell vereinbart und schrittweise reduziert – bis hin zur eigenständigen Lebensführung.
Ja. Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sind möglich, etwa zur weiteren Verselbstständigung.
Über Umfang und Dauer entscheiden Sie als Jugendamt im Hilfeplan.
Wir planen den Übergang frühzeitig, unterstützen beim Aufbau eines tragfähigen Netzwerks und bieten bei Bedarf eine Nachbetreuung an.
So vermeiden wir Brüche zum Ende der Maßnahme.
Über den Hilfeplan möglich sind unter anderem begleitete Elternbesuche.
Über den Hilfeplan möglich sind unter anderem begleitete Elternbesuche, aufsuchende Elternarbeit, Schulbegleitung, Lernhilfe, ambulante Betreuung, Familientherapie sowie ein erweiterter Dolmetschereinsatz. Diese Leistungen sind kostenpflichtig und werden gesondert vereinbart.
Im Regelentgelt sind Betreuung, Unterkunft und Verpflegung enthalten; Extra-Leistungen separat.
Was genau im Entgelt steckt und was zusätzlich abgerechnet wird, legen wir transparent in der Leistungsbeschreibung und den Entgeltvereinbarungen dar.
Ja, gerne. Wir vereinbaren mit Ihnen ein Kennenlernen vor Ort oder digital und stellen Ihnen Konzept und Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
Ja. Wir kooperieren mit Jugendämtern bayern- und bundesweit sowie mit Behörden aus Österreich.
Die organisatorischen Einzelheiten klären wir individuell mit Ihnen.
Eine gemeinsame Aufnahme von Geschwistern prüfen wir im Einzelfall anhand von Alter, Bedarf und freier Kapazität.
Sprechen Sie uns mit dem konkreten Profil an.
Wir behandeln alle personenbezogenen Daten vertraulich und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Informationen werden ausschließlich im erforderlichen Rahmen mit den Beteiligten ausgetauscht.
Für Belegungsanfragen und Kooperationsgespräche wenden Sie sich direkt an unsere Einrichtungsleitung unter leitung@kids24.de oder telefonisch.
Für Belegungsanfragen und Kooperationsgespräche wenden Sie sich direkt an unsere Einrichtungsleitung unter leitung@kids24.de oder telefonisch unter 0831 69719110. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.
Sie haben eine Belegungsanfrage oder weitere Fragen?